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LAG Hessen, 24.10.1979 - 10/7 Sa 518/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BAG, 15.10.1973 - 3 AZR 461/73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Versäumung der Revisionsfrist - …
Auszug aus LAG Hessen, 24.10.1979 - 7 Sa 518/78
Hat eine Prozeßpartei die Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versäumt, weil sie von der Zustellung des Urteils ohne ihr Verschulden keine Kenntnis erlangte, so beginnt gemäß ZPO § 234 Abs. 2 die Zweiwochenfrist des ZPO § 234 Abs. 1 für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine nicht durch Prozeßvertreter betreute Partei erst dann, wenn sie weiß oder bei gehöriger Sorgfalt erkennen kann, daß sie Wiedereinsetzung beantragen muß und daß ein entsprechender Antrag fristgebunden ist (Im Anschluß an BAG 1973-10-15 3 AZR 461/73 = AP Nr. 9 zu § 234 ZPO).